Wir entwickeln gemeinsam und kreativ mit Ihnen Lösungen. Wir begleiten Sie in jeder Phase und bei allen Fragen auf dem Gebiet des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts: von der Erstellung von Arbeitsverträgen, über die Beratung im bestehenden Arbeitsverhältnis, bei der Konzeption und Umsetzung von Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen, bei allen Um- und Restrukturierungsmaßnahmen, in den Verhandlungen mit dem Betriebsrat oder der Mitarbeitervertretung, dort u.a. bei den Verhandlungen und dem Abschluss von Interessenausgleich, Sozialplan und Vereinbarung einer Beschäftigungsgesellschaft, bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Untrennbar hiermit vertreten wir Sie im Streit auch in allen gerichtlichen Verfahren, beispielsweise bei Kündigungsschutzprozessen, zudem in Einigungsstellenverfahren und gegenüber Behörden. Wir beraten und vertreten dabei Arbeitgeber, selbstverständlich auch Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Organmitglieder, freie Mitarbeiter und selbständige Dienstleister.
Kontaktieren Sie uns kostenlos und unverbindlich für ein erstes Gespräch unter der 089 2368 4279. Gerne kontaktieren Sie uns auch per Email oder besuchen uns in unserer Kanzlei persönlich.
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Wir wollen, dass sie zu jedem Zeitpunkt wissen, welche Anwaltskosten und Gerichtskosten entstanden sind und noch entstehen. Deswegen erklären wir Ihnen das Gebührenrecht in einfachen Worten so, dass Sie es verstehen. Wir stellen die Bezüge zum Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht dar und verweisen Sie nicht an den Steuerberater. Ihr Vorteil: Beratung aus einem Guß.
Wir nehmen uns Zeit für Ihren Fall. Denn wir lieben das Arbeitsrecht. Wir bearbeiten nur ausgewählte Fälle, diese aber genau.
Sprechen Sie uns unverbindlich an. Bereits nach einem ersten Telefonat werden Sie die Sach- und Rechtslage klarer und damit beruhigter einschätzen. Dafür stehen wir ein, mit Kompetenz im Arbeitsrecht !
Knies & Albrecht Rechtsanwälte
Rechtsanwälte
Referat: Dr. Christoph Albrecht